Absturzsicherung bei Höhenarbeit ist im professionellen Höhenzugang keine Option, sondern gesetzliche Pflicht und technische Notwendigkeit zugleich. Wer an Strommasten, Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen oder Telekommunikationstürmen arbeitet, ist Absturzrisiken ausgesetzt, die ohne geeignete Schutzsysteme im Ernstfall lebensbedrohlich sind. Als Schweizer Hersteller mit TÜV-zertifizierten Systemen zeigt HighStep Systems in diesem Beitrag, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Systemtypen sich in der Praxis bewährt haben und worauf Betreiber bei Planung, Installation und Wartung achten müssen.
Was bedeutet Absturzsicherung konkret?
Absturzsicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe vor einem Sturz schützen oder die Folgen eines Sturzes so weit wie möglich begrenzen. Dazu zählen permanent installierte Steigschutzsysteme an Masten und Türmen ebenso wie mobile Anschlagpunkte, Geländer oder Auffangsysteme. Der zentrale Unterschied liegt zwischen Sturzverhinderung (der Absturz wird von vornherein ausgeschlossen, etwa durch ein Steigschutzsystem mit durchlaufender Schiene) und Sturzabsicherung (ein Sturz wird durch ein Auffangsystem aufgefangen und abgebremst). Für die Praxis an Hochspannungsmasten, Windkraftanlagen oder Kaminen bedeutet das: Je nach Bauwerk, Zugangsart und Aufenthaltsdauer kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz, die alle ein gemeinsames Ziel verfolgen – einen sicheren, normgerechten Zugang zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
In Deutschland regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) die Anforderungen an Arbeitsmittel und Schutzausrüstung bei Höhenarbeiten. In der Schweiz greifen die Vorgaben der Suva sowie die Bauarbeitenverordnung. Europaweit sind vor allem folgende Normen relevant:
- EN 353-1/-2 – Steigschutzsysteme mit fester bzw. flexibler Führung
- EN 795 – Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen
- EN 363 – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz als Gesamtsystem
- DGUV-Regel 112-198/199 – Benutzung von PSA gegen Absturz und Retten aus Höhen und Tiefen
Betreiber sind zudem verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren, welche Absturzrisiken an einem konkreten Bauwerk bestehen und welche Schutzmassnahmen daraus folgen. Diese Beurteilung ist keine einmalige Formalie, sondern muss bei Änderungen an Anlage, Zugangsart oder Nutzung aktualisiert werden.
Systeme im Überblick: Welche Absturzsicherung passt wohin?
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es nicht die eine richtige Lösung gibt, sondern dass Bauwerk, Zugangshäufigkeit und Einsatzbedingungen die Systemwahl bestimmen:
- HighStep Schiene – eine durchlaufende Aluminiumschiene als permanentes Steigschutzsystem, ideal für Masten, Türme und Schornsteine mit regelmässigem Zugang.
- HighStep Easy und HighStep Protector – Steighilfen, die den Kraftaufwand beim Aufstieg reduzieren und gleichzeitig die Absturzsicherung gewährleisten.
- HighStep Lift – ein akkubetriebener Servicelift für Masten, der insbesondere bei häufigen Wartungseinsätzen den manuellen Aufstieg ersetzt und die körperliche Belastung der Monteure deutlich reduziert.
- HighStep Anchorpoint – ein portabler Anschlagpunkt nach EN 795 für punktuelle Einsätze, etwa bei kurzfristigen Inspektionen oder an Bauwerken ohne fest installiertes System.
Für Betreiber von Hochspannungsleitungen – etwa im Netzgebiet von 50Hertz, Swissgrid oder TenneT – steht dabei häufig die Kombination aus permanentem Steigschutz und mobilen Anschlagpunkten im Vordergrund, weil Wartungsteams sowohl feste Steigwege als auch temporäre Arbeitsplätze an der Traverse sicher erreichen müssen.
Typische Einsatzbereiche
Absturzsicherung nach dem HighStep-Prinzip kommt branchenübergreifend zum Einsatz, überall dort, wo Menschen regelmässig in die Höhe müssen:
- Strommasten und Hochspannungsleitungen bei Wartung, Sichtkontrolle und Instandsetzung
- Windkraftanlagen, sowohl an der Turmleiter als auch bei Arbeiten in der Gondel
- Telekommunikationsmasten und Sendetürme
- Industrieanlagen mit Schornsteinen, Silos oder Schächten
In all diesen Bereichen gilt: Die Absturzsicherung muss auf die tatsächliche Nutzungsfrequenz und die baulichen Gegebenheiten abgestimmt sein. Ein Mast, der mehrmals wöchentlich bestiegen wird, stellt andere Anforderungen als ein Bauwerk mit jährlicher Inspektion.
Prüfung, Wartung und Dokumentation
Ein einmal installiertes Absturzsicherungssystem ist nur so sicher wie seine laufende Instandhaltung. Nach DGUV-Vorgaben sind Steigschutzsysteme und Anschlagpunkte mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen, bei intensiver Nutzung oder rauen Umweltbedingungen entsprechend häufiger. TÜV-zertifizierte Systeme und eine lückenlose Dokumentation nach ISO 9001 erleichtern Betreibern den Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und im Falle einer Berufsgenossenschaftsprüfung erheblich.
Planung: Was Betreiber vor der Installation klären sollten
Bevor ein Absturzsicherungssystem beschafft wird, lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme. Aus der Praxis von HighStep Systems haben sich dabei folgende Leitfragen bewährt, die Betreiber gemeinsam mit dem Hersteller oder einer Fachplanung klären sollten:
- Wie oft und von wie vielen Personen wird das Bauwerk bestiegen – täglich, wöchentlich oder nur zur jährlichen Inspektion?
- Gibt es bereits eine Steigleiter oder muss das Absturzsicherungssystem inklusive Zugang komplett neu geplant werden?
- Welche Witterungsbedingungen herrschen am Standort – Küstennähe mit erhöhter Korrosionsbelastung, alpine Lagen mit Vereisung oder Industrieumgebungen mit chemischer Belastung?
- Sind zusätzliche Arbeitsplätze in der Höhe erforderlich, etwa an der Traverse eines Hochspannungsmasts oder in der Gondel einer Windkraftanlage?
- Welche Rettungskonzepte greifen, falls ein Mitarbeiter in der Höhe Hilfe benötigt?
Diese Fragen fliessen unmittelbar in die Wahl zwischen einer festen HighStep Schiene, einem HighStep Lift für häufig frequentierte Masten oder einem mobilen HighStep Anchorpoint für punktuelle Einsätze ein. Eine belastbare Planung spart im Nachgang Kosten, weil Nachrüstungen an bereits montierten Systemen deutlich aufwendiger sind als eine von Anfang an passende Auslegung.
Häufige Fehler bei der Absturzsicherung
In der Zusammenarbeit mit Netzbetreibern, Windparkbetreibern und Industrieunternehmen zeigen sich immer wieder dieselben Schwachstellen bestehender Absturzsicherungssysteme. Dazu gehören veraltete oder nicht mehr normkonforme Steigschutzschienen, fehlende oder überfällige jährliche Prüfungen, unklare Zuständigkeiten für die Dokumentation sowie eine PSA gegen Absturz, die nicht zum jeweiligen System passt – etwa ein Auffanggerät, das für eine andere Schienenausführung zertifiziert ist. Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt: Steigschutzsystem und persönliche Schutzausrüstung müssen als aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem betrachtet werden, nicht als getrennt beschaffte Einzelkomponenten.
Fazit
Absturzsicherung ist ein Zusammenspiel aus geeigneter Technik, korrekter Planung und regelmässiger Prüfung. Wer bei Hochspannungsmasten, Windkraftanlagen oder Telekommunikationstürmen auf normgerechte, TÜV-zertifizierte Systeme setzt, reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern schafft auch die rechtssichere Grundlage für den Betrieb. HighStep Systems entwickelt seit 2007 Steigschutz- und Absturzsicherungssysteme für genau diese Anforderungen. Sprechen Sie unser Team an, um die passende Lösung für Ihr Bauwerk zu finden: Jetzt Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen.





