Absturzsicherung 2025: Diese neuen Gesetze und Standards müssen Sie kennen
Ab 2025 treten in der Schweiz und der EU strengere Vorschriften für Arbeiten in der Höhe in Kraft. Die überarbeitete Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt bei Tätigkeiten ab 2 Metern zwingend Absturzsicherungen vor. Unternehmen, die zukunftssicher und gesetzeskonform agieren möchten, sollten auf zertifizierte und praxiserprobte Lösungen setzen – wie die Steigschutzsysteme von HighStep Systems AG.
Was ist neu ab 2025?
- Pflicht zur Absturzsicherung ab 2 Metern Arbeitshöhe
- Kollektive Schutzmaßnahmen (z. B. Steigschienen und Liftausrüstung) haben Vorrang vor individueller PSA
- Dokumentationspflichten und Inspektionszyklen für Sicherheitssysteme
- Neue Anforderungen bei Einsatz von Drohnen und Robotik in der Wartung
HighStep Systems: Bereit für die neue Sicherheitsära
Mit den HighStep-Produkten ist Ihr Unternehmen bestens auf die neuen Vorschriften vorbereitet:
- Der HighStep Lift, der weltweit erste modulare Steiglift, ersetzt körperlich anstrengende Aufstiege durch einen elektrischen Antrieb – zertifiziert nach neuesten Sicherheitsnormen.
- Das HighStep Schienensystem in Kombination mit dem HighStep Easy oder Protect ermöglicht sicheres, ergonomisches Arbeiten in engen Schächten, Windkraftanlagen oder Industrieanlagen.
- Alle Systeme sind tüv-zertifiziert und erfüllen die aktuellen Anforderungen an Absturzsicherungssysteme gemäß EN 353-1 und EN 353-2.
Vorteile für Unternehmen
- Zukunftssichere Investition dank Schweizer Ingenieurskunst
- Minimierung von Unfallrisiken und Ausfallzeiten
- Nachvollziehbare Prüf- und Wartungsdokumentation für Audits
Wer heute in ein modernes Steigschutzsystem investiert, ist 2025 nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizienter, sicherer und attraktiver als Arbeitgeber. Mit den Lösungen von HighStep Systems setzen Sie auf zertifizierte Qualität – entwickelt und hergestellt in der Schweiz.